Mit Blick auf die Monitoring-Unterlagen für das Kriterium „keine überfälligen Verbindlichkeiten“ (gegenüber Fußballklubs, Arbeitnehmern und Sozialversicherungsinstitutionen/Steuerbehörden) hat der Lizenzgeber mindestens die folgenden Beurteilungsverfahren durchzuführen:
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Prüfung der vom Lizenznehmer ausgefüllten Informationen zu den Verbindlichkeiten und Abklärung beim Lizenznehmer, falls Informationen über Beträge, die anderen Klubs, Arbeitnehmern oder Sozialversicherungsinstitutionen/Steuerbehörden geschuldet werden, gestützt auf das vorhandene Wissen des Lizenzgebers über den Lizenznehmer aus dem Klublizenzierungsverfahren und/oder aus anderen vertrauenswürdigen Quellen, unvollständig und/oder unzutreffend erscheinen;
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Bestätigung, dass alle verlangten Nachweise den eingereichten Unterlagen des Lizenznehmers beigefügt wurden.
Der Lizenzgeber muss der FKKK und/oder der UEFA-Administration Folgendes bestätigen:
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die Ergebnisse des oben beschriebenen Beurteilungsverfahrens; und
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die Vollständigkeit und die Korrektheit der Angaben des Lizenznehmers gemäß den in Anhang I.7.1 definierten Beurteilungsverfahren des Lizenzgebers.