I.7 Beurteilung von Monitoring-Unterlagen für die Solvenzanforderungen - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Klublizenzierung
ft:locale
de-DE
Edition
2026
Enforcement Date
1 June 2026
I.7.1

Mit Blick auf die Monitoring-Unterlagen für das Kriterium „keine überfälligen Verbindlichkeiten“ (gegenüber Fußballklubs, Arbeitnehmern und Sozialversicherungsinstitutionen/Steuerbehörden) hat der Lizenzgeber mindestens die folgenden Beurteilungsverfahren durchzuführen:

  1. Prüfung der vom Lizenznehmer ausgefüllten Informationen zu den Verbindlichkeiten und Abklärung beim Lizenznehmer, falls Informationen über Beträge, die anderen Klubs, Arbeitnehmern oder Sozialversicherungsinstitutionen/Steuerbehörden geschuldet werden, gestützt auf das vorhandene Wissen des Lizenzgebers über den Lizenznehmer aus dem Klublizenzierungsverfahren und/oder aus anderen vertrauenswürdigen Quellen, unvollständig und/oder unzutreffend erscheinen;

  2. Bestätigung, dass alle verlangten Nachweise den eingereichten Unterlagen des Lizenznehmers beigefügt wurden.

I.7.2

Der Lizenzgeber muss der FKKK und/oder der UEFA-Administration Folgendes bestätigen:

  1. die Ergebnisse des oben beschriebenen Beurteilungsverfahrens; und

  2. die Vollständigkeit und die Korrektheit der Angaben des Lizenznehmers gemäß den in Anhang I.7.1 definierten Beurteilungsverfahren des Lizenzgebers.