Hat die FKKK Zweifel betreffend eine Transaktion im Zusammenhang mit einem Spielertausch zwischen einem Lizenznehmer und einer oder mehreren anderen Parteien, kann sie verlangen:
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dass der Lizenznehmer für abgehende Spieler seine Erlöse aus der Veräußerung einer Spielerregistrierung (für die Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung einer Spielerregistrierung für Klubs, welche die Methode „Kapitalisierung und Amortisation“ für die buchhalterische Behandlung der Spielerregistrierungen verwenden) gemäß Anhang G.3.5(a) anpasst; und
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dass der Lizenznehmer für eingehende Spieler seine Registrierungskosten gemäß Anhang G.3.5(b) anpasst.