Liegt das Kaderkostenverhältnis eines Lizenznehmers über der definierten Obergrenze, wird eine finanzielle Disziplinarmaßnahme verhängt, die anteilig zur Überschreitung der Kaderkosten berechnet wird.
Die Überschreitung der Kaderkosten entspricht dem Betrag, um den der Zähler des Kaderkostenverhältnisses des Lizenznehmers gemäß Artikel 93 die Kaderkosten übersteigt, die erforderlich gewesen wären, damit das Kaderkostenverhältnis des Lizenznehmers der in Artikel 94 festgelegten Obergrenze entspricht.
Die von der FKKK auferlegte finanzielle Disziplinarmaßnahme entspricht einem Prozentsatz der Überschreitung des Kaderkosten auf Grundlage der Schwere des Verstoßes und der Anzahl Verstöße gegen die Kaderkosten-Regel, die der Lizenznehmer in den vergangenen vier lizenzierten Spielzeiten (einschließlich der lizenzierten Spielzeit) begangen hat. Bei der Verhängung der finanziellen Disziplinarmaßnahme berücksichtigt die FKKK die Tabelle gemäß Anhang L.4 unten.