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Fußballeinnahmen-Überschuss
Die FKKK kann einen Lizenznehmer positiver beurteilen, der unter Ausschluss außerordentlicher Erträge in den beiden Berichtsperioden T und T+1 einen Fußballeinnahmen-Überschuss vorzuweisen hat (auf der Grundlage der geprüften Jahresabschlüsse).
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In der Qualifikationsphase bzw. den Playoffs ausgeschiedene Klubs
Scheidet ein Klub in der Qualifikationsphase bzw. den Playoffs eines UEFA-Klubwettbewerbs aus und nimmt anschließend an der Ligaphase eines anderen laufenden UEFA-Klubwettbewerbs teil, kann die FKKK den Nenner des Kaderkostenverhältnisses des Lizenznehmers erhöhen, vorausgesetzt, dass der Lizenznehmer in derselben lizenzierten Spielzeit die (i) Stabilitätsanforderungen in der Monitoring-Periode (Berichtsperioden T-2, T-1 und T) und (ii) die Solvenzanforderungen einhält.
Werden die oben genannten Bedingungen erfüllt, wird der Nenner des Kaderkostenverhältnisses des Lizenznehmers um den niedrigsten der folgenden Beträge erhöht, aber in keinem Fall um mehr als EUR 10 Mio.:
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den Betrag, den der Lizenznehmer zur Einhaltung der festgelegten Obergrenze von 70 % benötigt; oder
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die Differenz zwischen der zu gleichen Teilen ausbezahlten Startprämie für die Ligaphase des UEFA-Klubwettbewerbs, für die sich der Lizenznehmer zuerst qualifiziert hat, und derjenigen für die Ligaphase des UEFA-Klubwettbewerbs, an dem der Klub anschließend teilnimmt.
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