Stadien müssen über eigene Ein- und Ausgänge sowie eigene Sitzplätze für behinderte Zuschauer und deren Begleitpersonen verfügen. All diese Sitzplätze müssen uneingeschränkte Sicht auf das Spielfeld bieten.
In Sektoren mit Sitzplätzen für behinderte Zuschauer müssen die Stadien über barrierefreie Verpflegungsstände und eigene Sanitäranlagen verfügen.
Pro 15 behinderte Zuschauer muss eine Behindertentoilette vorhanden sein.