Saubere, hygienische Sanitäranlagen müssen in ausreichender Zahl im Verhältnis 80:20 für Männer und Frauen gleichmäßig auf alle Stadionsektoren verteilt sein. Die Sitztoiletten und Urinale müssen mit Wasserspülungen ausgestattet sein. Es müssen befestigte Waschbecken, Toilettenpapierhalter und Seifenspender vorhanden sein.
Für die Sanitäranlagen gelten folgende Mindestanforderungen:
-
1 Sitztoilette pro 250 Männer;
-
1 Urinal pro 125 Männer;
-
1 Sitztoilette pro 125 Frauen.