Die Stadien müssen über einen sicheren Parkbereich für die Übertragungswagen der Fernsehanstalten verfügen. Der Bereich muss mindestens folgende Größe haben:
Kategorie |
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1 |
300 m2 |
2 |
400 m2 |
3 |
600 m2 |
4 |
1 000 m2 |
Der TV-Übertragungsbereich muss:
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neben dem Stadion liegen, idealerweise auf derselben Seite wie die Hauptkameraplattform, und über Stromanschlüsse verfügen;
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über einen freien, festen und ebenen Parkbereich für breite und schwere Fahrzeuge verfügen (d.h. 43-Tonnen-Lastwagen);
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über ausreichend Wasserabläufe verfügen, damit keine Kabel, Ausrüstungen oder Fahrzeuge Gefahr laufen, mit stehendem Wasser in Kontakt zu kommen;
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frei sein von Hindernissen wie Bäumen, Gebäuden und Randsteinen und ungehinderte Zufahrt für Notfallfahrzeuge gewähren;
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entweder freie, uneingeschränkte Sicht auf den südwestlichen bis südöstlichen Horizont bieten oder in höchstens 50 m Entfernung von einem separaten Satelliten-Uplink-Bereich liegen (vom Rand des TV-Übertragungsbereichs aus gemessen).