Artikel 12 Kategorien und Rangliste - Fairplay

UEFA-Fairplay-Reglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Fair Play
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2015
12.01

Auszeichnungen werden jährlich an die in den folgenden drei Kategorien am besten platzierten Verbände vergeben:

  1. Fairplay insgesamt: Verband mit der höchsten Gesamt-Fairplay-Bewertung;

  2. Verbesserung der Gesamt-Fairplay-Bewertung von einer Saison zur nächsten: Verband, dessen Gesamt-Fairplay-Bewertung sich im Vergleich zur Vorsaison am deutlichsten verbessert hat;

  3. Verhalten der Zuschauer: Verband mit der höchsten Endbewertung für dieses Kriterium.

12.02

Der in jeder dieser drei Kategorien am besten platzierte Verband erhält ein Preisgeld, das er an Amateur- oder Profivereine seiner Wahl für Fairplay- oder Respekt-Projekte spenden kann. Die Kommission für Fairplay und soziale Verantwortung entscheidet über die Höhe des Preisgeldes.

12.03

Um für eine bestimmte Saison in die Fairplay-Rangliste aufgenommen zu werden, muss ein Verband zwischen dem 1. Juli und dem 30. Juni eine Mindestanzahl Fairplay-Bewertungen aufweisen. Diese Mindestanzahl wird berechnet, indem die Gesamtzahl an Spielen, bei denen während der betroffenen Spielzeit Fairplay-Bewertungen durchgeführt wurden durch die Gesamtzahl an vertretenen UEFA-Mitgliedsverbänden geteilt wird.

12.04

Bringen Anhänger, Spieler oder Offizielle einer Auswahl- oder Vereinsmannschaft den Fußball durch schwerwiegendes Fehlverhalten innerhalb oder außerhalb des Stadions vor, während oder nach einem UEFA-Wettbewerbsspiel in Verruf, kann das UEFA-Exekutivkomitee in Ausnahmefällen auf Empfehlung der Kommission für Fairplay und soziale Verantwortung den Ausschluss des betreffenden Verbands aus der Fairplay-Rangliste der jeweiligen Saison beschließen; ein solcher Entscheid ist endgültig. Ein von der Fairplay-Rangliste ausgeschlossener Verband kommt in der darauffolgenden Saison nicht für die Auszeichnung in der Kategorie ,Verbesserung der Gesamt-Fairplay-Bewertung von einer Saison zur nächsten’ (vgl. Absatz 12.01 Buchstabe b) in Frage.