Artikel 9 Verhalten der Mannschaftsoffiziellen - Fairplay

UEFA-Fairplay-Reglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Fair Play
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2015
9.01

Das Verhalten der Mannschaftsoffiziellen wird mit mindestens einem und höchstens zehn Punkten belohnt.

9.02

Von Mannschaftsoffiziellen wird erwartet, dass sie dem Schiedsrichterteam und den gegnerischen Spielern und Mannschaftsoffiziellen gegenüber Respekt zeigen und ihre Spieler anweisen, sich fair und aufrichtig zu verhalten.

9.03

Folgendes positives Verhalten wird berücksichtigt (nicht abschließende Liste):

  1. diskussionsloses Akzeptieren von Schiedsrichterentscheiden;

  2. Händeschütteln mit den gegnerischen Mannschaftsoffiziellen;

  3. Aufenthalt eines einzigen Mannschaftsoffiziellen in der technischen Zone während des Spiels.

9.04

Folgendes negatives Verhalten wird berücksichtigt (nicht abschließende Liste):

  1. Reklamieren bei einem Mitglied des Schiedsrichterteams;

  2. Weigerung, den gegnerischen Mannschaftsoffiziellen die Hände zu schütteln;

  3. Platzverweis eines Mannschaftsoffiziellen;

  4. verbale Beleidigung eines Spielers, eines Mitglieds des Schiedsrichterteams oder eines gegnerischen Mannschaftsoffiziellen;

  5. körperlicher Übergriff auf einen Spieler, ein Mitglieds des Schiedsrichterteams oder einen gegnerischen Mannschaftsoffiziellen;

  6. Nichterfüllung der Medienverpflichtungen durch den Trainer.