Artikel 46 Regeln für die Technische Zone - EURO

Reglement der UEFA-Fußball-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
EURO
Edition
2022-24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
46.01

Auf der Ersatzbank dürfen sechs Mannschaftsoffizielle, von denen einer ein Mannschaftsarzt sein muss, und zwölf Ersatzspieler Platz nehmen, d.h. höchstens 18 Personen. Die Namen und Funktionen all dieser Personen sind in das Spielblatt einzutragen.

46.02

Sofern die Raumverhältnisse am Spielfeldrand es erlauben, können pro Mannschaft bis zu fünf zusätzliche Sitze installiert werden, um während des Spiels weiteren Mitgliedern des Betreuerstabs Platz zu bieten (z.B. Zeugwart, Assistent des Physiotherapeuten). Die Namen und Funktionen all dieser Personen sind in das Spielblatt einzutragen.

46.03

Wenn die Infrastruktur des Stadions es zulässt, können die unter Absatz 46.02 genannten, fünf zusätzlichen Sitze auch in die bestehende Ersatzbank integriert werden. In diesem Falle dürften insgesamt 23 Personen auf der Ersatzbank Platz nehmen.

46.04

Während des Spiels ist es Ersatzspielern gestattet, die Technische Zone zu verlassen, um sich aufzuwärmen. Der Schiedsrichter bestimmt genau, wie viele Ersatzspieler sich gleichzeitig aufwärmen dürfen und in welchem Bereich dies erlaubt ist (hinter dem ersten Schiedsrichterassistenten oder hinter den Werbebanden hinter dem Tor). Grundsätzlich dürfen sich drei Ersatzspieler pro Mannschaft gleichzeitig aufwärmen. Bei genügend Platz kann der Schiedsrichter jedoch zusätzlichen Ersatzspielern beider Mannschaften erlauben, sich gleichzeitig im vorgegebenen Bereich aufzuwärmen. Der auf dem Spielblatt als solcher aufgeführte Fitnesstrainer der Mannschaft darf sich bei den sich aufwärmenden Spielern aufhalten und ist für die Einhaltung der Schiedsrichteranweisungen verantwortlich.

46.05

Während des Spiels ist das Rauchen in der Technischen Zone untersagt. Dies schließt die Verwendung von elektronischen Zigaretten ein.

46.06

Betreffend die Verwendung von elektronischen Kommunikationsmitteln und/oder -systemen gelten die IFAB-Spielregeln und die dazugehörigen Weisungen. Die Mannschaften dürfen solche Systeme unter keinen Umständen im Zusammenhang mit Schiedsrichterentscheidungen oder -angelegenheiten verwenden.