Artikel 48 Spielerlisten - EURO

Reglement der UEFA-Fußball-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
EURO
Edition
2022-24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
48.01

Jeder Verband muss der UEFA-Administration eine Liste mit 23 Spielern (Name, Vorname, Verein und Geburtsdatum) sowie Name und Vorname, Geburtsdatum und Trainerqualifikation des Cheftrainers und des Trainerassistenten einreichen. Drei der aufgeführten 23 Spieler müssen Torhüter sein.

48.02

Für den Qualifikationswettbewerb ist die Liste der 23 Spieler bis 24.00 Uhr (MEZ) am Vortag des jeweiligen Spiels online auszufüllen. Ein unterzeichneter Ausdruck dieser Liste ist dem UEFA-Spieldelegierten bei der Organisationssitzung am Vortag des Spiels vorzulegen.

48.03

Für die Endrunde ist die Liste der 23 Spieler spätestens sieben volle Tage vor dem Eröffnungsspiel online auszufüllen. Ein unterzeichneter Ausdruck dieser Liste ist bis zur selben Frist an die UEFA-Administration zu senden.

48.04

Sollte sich ein auf der Liste aufgeführter Spieler oder Torhüter eine schwere Verletzung oder Krankheit zuziehen, so kann er nur ersetzt werden, wenn der betreffende Mannschaftsarzt und ein Arzt der Medizinischen Kommission der UEFA die Schwere der Verletzung bzw. Krankheit und die Unfähigkeit zur Teilnahme an der Endrunde bestätigen. Unter Vorbehalt der definitiven Genehmigung der UEFA-Administration kann der verletzte bzw. kranke Spieler in der Liste der 23 für die Endrunde gemeldeten Spieler wie folgt ersetzt werden:

  1. Spieler und Torhüter dürfen vor dem ersten Spiel der Mannschaft in der Endrunde ersetzt werden;

  2. Torhüter dürfen auch vor ihrem jeweils nächsten Spiel in der Endrunde ersetzt werden.

48.05

Alle offiziellen Spielerlisten werden von der UEFA-Administration veröffentlicht.

48.06

Die Verbände sind für die Einhaltung der oben aufgeführten Bestimmungen betreffend Spielberechtigung und Spielerlisten verantwortlich.