Artikel 20 Punktegleichheit – Gruppenphase der Endrunde - EURO

Reglement der UEFA-Fußball-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
EURO
Edition
2022-24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
20.01

Wenn zwei oder mehr Mannschaften derselben Gruppe nach Abschluss der Gruppenphase der Endrunde die gleiche Anzahl Punkte aufweisen, wird die Platzierung nach folgenden Kriterien in dieser Reihenfolge ermittelt:

  1. höhere Punktzahl aus den Direktbegegnungen der betreffenden Mannschaften;

  2. bessere Tordifferenz aus den Direktbegegnungen der betreffenden Mannschaften;

  3. größere Anzahl erzielter Tore aus den Direktbegegnungen der betreffenden Mannschaften;

  4. wenn nach der Anwendung der Kriterien a) bis c) immer noch mehrere Mannschaften denselben Platz belegen, werden die Kriterien a) bis c) erneut angewendet, jedoch ausschließlich auf die Direktbegegnungen der betreffenden Mannschaften, um deren endgültige Platzierung zu bestimmen. Führt dieses Vorgehen keine Entscheidung herbei, werden die Kriterien e) bis h) in dieser Reihenfolge auf die zwei oder mehr Mannschaften angewendet, die immer noch punktgleich sind:

  5. bessere Tordifferenz aus allen Gruppenspielen;

  6. größere Anzahl erzielter Tore aus allen Gruppenspielen;

  7. geringere Gesamtzahl an Strafpunkten auf der Grundlage der in allen Gruppenspielen von Spielern und Mannschaftsoffiziellen erhaltenen gelben und roten Karten (rote Karte = 3 Punkte, gelbe Karte = 1 Punkt, Platzverweis nach zwei gelben Karten in einem Spiel = 3 Punkte);

  8. Position in der Schlussrangliste der European Qualifiers (vgl. Artikel 23) bzw., wenn die Mannschaft des Endrundenausrichters, Deutschland, in den Vergleich involviert ist, Losentscheid.

20.02

Treffen zwei Mannschaften im letzten Gruppenspiel aufeinander, die dieselbe Anzahl Punkte und dieselbe Anzahl erzielter und erhaltener Tore aufweisen, und endet das betreffende Spiel unentschieden, wird ihre endgültige Platzierung durch Elfmeterschießen (vgl. Absatz 22.03 und Absatz 22.04) ermittelt, vorausgesetzt, dass keine andere Mannschaft derselben Gruppe nach Abschluss der Gruppenspiele dieselbe Anzahl Punkte hat. Haben mehr als zwei Mannschaften dieselbe Anzahl Punkte, finden die Kriterien von Absatz 20.01 Anwendung.