Artikel 56 Jahresabschluss - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA Women’s Champions League

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
56.01

Bis zum vom Lizenzgeber mitgeteilten Datum muss der Lizenzbewerber den Jahresabschluss für die im Jahr vor der Frist zur Einreichung des Lizenzantrags beim Lizenzgeber endende Berichtsperiode und vor der Frist zur Einreichung der Liste der Lizenzentscheide bei der UEFA erstellen und einreichen.

56.02

Jahresabschlüsse, einschließlich der Vergleichszahlen für die Vorperiode, müssen in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards bzw. (gegebenenfalls) nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt werden und Folgendes enthalten:

  1. eine Bilanz zum Ende der Berichtsperiode;

  2. eine Gewinn- und Verlustrechnung/Erfolgsrechnung für die Berichtsperiode;

  3. eine Kapitalflussrechnung für die Berichtsperiode;

  4. eine Erklärung zu Veränderungen am Eigenkapital während der Berichtsperiode;

  5. Anhangangaben, bestehend aus den relevanten Rechnungslegungsgrundsätzen und anderen erläuternden Anhangangaben; und

  6. Finanzbericht der Unternehmensleitung.

56.03

Der Jahresabschluss ist von einem unabhängigen Abschlussprüfer in Übereinstimmung mit der nationalen Gesetzgebung zu prüfen.

56.04

Erfüllt der Jahresabschluss die Mindestangaben gemäß Anhang E nicht, muss der Lizenzbewerber beim Lizenzgeber außerdem Folgendes einreichen:

  1. zusätzliche Informationen zur Erfüllung der in Anhang E aufgeführten Mindestangaben; und

  2. einen Prüfungsbericht desselben Abschlussprüfers, der den Jahresabschluss gemäß den vom Lizenzgeber vorgeschriebenen abgestimmten Prüfungshandlungen hinsichtlich der Vollständigkeit und Korrektheit des überarbeiteten Jahresabschlusses unterzeichnet.

56.05

Sind die Frauenfußballmannschaften und -aktivitäten Teil derselben juristischen Person / desselben Berichtskreises wie die Männerfußballmannschaften und -aktivitäten, muss der Lizenzbewerber die Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit den Frauenfußballaktivitäten ermitteln und in Übereinstimmung mit den Anforderungen aus Anhang E eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen.