Artikel 29 Kinder- und Jugendschutz - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA Women’s Champions League

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Klublizenzierung
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
1 June 2022
29.01

Der Lizenzbewerber muss Maßnahmen ergreifen und umsetzen, um das Wohlergehen der Nachwuchsspielerinnen zu schützen und sicherzustellen, dass sie sich bei der Teilnahme an vom Lizenzbewerber organisierten Aktivitäten in einem sicheren Umfeld befinden.