Artikel 44 Schriftliche Verträge - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA Women’s Champions League

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
44.01

Das gesamte administrative, technische, medizinische und Sicherheitspersonal sowie Dienstleistungsanbieter, die eine Funktion gemäß Artikel 35 bis Artikel 42 ausüben, müssen über schriftliche Verträge mit dem Lizenzbewerber (bzw. einem anderen Unternehmen in der rechtlichen Konzernstruktur des Lizenzbewerbers) in Übereinstimmung mit der nationalen Gesetzgebung verfügen.

44.02

Der Lizenzbewerber muss sicherstellen, dass die Verträge aller Trainer den einschlägigen Bestimmungen des FIFA-Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern entsprechen.