Artikel 64 Disziplinarwesen - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA Women’s Champions League

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Klublizenzierung
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
1 June 2022
64.01

Die FKKK berücksichtigt jederzeit die allgemeinen Ziele dieses Reglements, insbesondere um jeglichen Versuch, diese zu umgehen, zu unterbinden.

64.02

Jeder Verstoß gegen das vorliegende Reglement kann von der UEFA in Übereinstimmung mit diesem Reglement und den Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs geahndet werden.