Artikel 61 Maßgebende Fassung und Korrespondenzsprache - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA Women’s Champions League

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
61.01

Bei Unstimmigkeiten zwischen der englischen, französischen, deutschen und russischen Version des vorliegenden Reglements ist die englische Fassung maßgebend.

61.02

Sämtliche Korrespondenz zwischen der UEFA und dem Lizenzgeber und/oder dem Lizenznehmer hat in einer der drei offiziellen UEFA-Sprachen (Deutsch, Englisch oder Französisch) zu erfolgen und die UEFA kann vom Lizenzgeber und/oder Lizenznehmer eine beglaubigte Übersetzung von Dokumenten auf dessen eigene Kosten verlangen.