G.1 Grundsätze - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA Women’s Champions League

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022

G.1.1

Der Lizenzgeber legt das Beurteilungsverfahren fest und gewährleistet dabei die Gleichbehandlung aller Klubs, die sich um eine Lizenz bewerben. Er beurteilt die von den Klubs eingereichten Unterlagen, prüft, ob diese ausreichend sind und entscheidet, ob die einzelnen Kriterien zu seiner Zufriedenheit erfüllt sind und welche zusätzlichen Angaben gegebenenfalls benötigt werden, damit eine Lizenz erteilt werden kann.

G.1.2

Bei der Prüfung der Einhaltung der in Artikel 11 festgelegten Bestimmungen hat der Lizenzgeber nach einem speziellen Beurteilungsverfahren vorzugehen, das im Folgenden näher erläutert wird.