Die Infrastruktur von Trainingseinrichtungen muss mindestens die vom Lizenzgeber festgelegten Kriterien erfüllen, zum Beispiel:
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entsprechende Einrichtungen in einer Halle / im Freien;
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Eigenschaften dieser Einrichtungen (d.h. Anzahl und Größe der Fußballfelder);
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Eigenschaften bezüglich Umkleidekabinen;
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Notfallraum und dessen Mindestausstattung (d.h. Defibrillator und Erste-Hilfe-Ausrüstung);
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Flutlichtanlage;
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jegliche andere relevanten Anforderungen des Lizenzgebers.