Artikel 1 Geltungsbereich - Klublizenzierung

UEFA-Reglement zur Klublizenzierung für die UEFA Women’s Champions League

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Club Licensing
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
1.01

Das vorliegende Reglement gilt in Übereinstimmung mit den entsprechenden Verweisen im Reglement der UEFA Women’s Champions League.

1.02

Das vorliegende Reglement legt die Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten aller am UEFA-Klublizenzierungsverfahren beteiligten Parteien fest (Teil II) und beschreibt insbesondere:

  1. die Mindestanforderungen, die ein UEFA-Mitgliedsverband erfüllen muss, um als Lizenzgeber für seine Klubs auftreten zu dürfen, sowie die Mindestanforderungen an das Verfahren, das der Lizenzgeber bei seiner Bewertung der Klublizenzierungskriterien anwenden muss (Kapitel 1);

  2. den Lizenzbewerber sowie die für die Teilnahme an der UEFA Women’s Champions League benötigte Lizenz (Kapitel 2);

  3. die Mindestanforderungen in den Bereichen Sport, soziale Verantwortung, Infrastruktur, Personal und Administration, Recht und Finanzen, die ein Klub erfüllen muss, um von seinem Lizenzgeber im Rahmen des Zulassungsverfahrens für die UEFA Women’s Champions League eine Lizenz zu erhalten (Kapitel 3).