Jedes Mitglied des UEFA-Exekutivkomitees, das zur Teilnahme am Wahlverfahren berechtigt ist, stimmt für seinen bevorzugten Bewerber.
Der Bewerber, der auf den abgegebenen, gültigen Wahlzetteln die meisten Punkte erhält, wird zum Ausrichter bestimmt.
Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende den Stichentscheid bzw. er kann nach eigenem Ermessen entscheiden, mit einem Losentscheid fortzufahren.