Artikel 12 Anfangsphase - Bewerbungsverfahren

Bewerbungsreglement UEFA-Endspiele und -Endrunden

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Bidding
Language
Deutsch
Enforcement Date
16 December 2021
12.01

Die UEFA lädt ihre Mitgliedsverbände per Rundschreiben dazu ein, ihr Interesse an der Bewerbung um die Ausrichtung von UEFA-Endspielen und -Endrunden zu bekunden.

12.02

UEFA-Mitgliedsverbände, die an der Ausrichtung eines UEFA-Endspiels oder einer UEFA-Endrunde interessiert sind, erklären ihr Interesse, indem sie das entsprechende Formular „Interessenerklärung“ vollständig ausfüllen, unterschreiben und zurücksenden. UEFA-Mitgliedsverbände, die ihre Interessenerklärung in einer anderen Form als gemäß dem betreffenden Rundschreiben oder nach der von der UEFA vorgegebenen Frist einreichen, sind nicht bewerbungsberechtigt.

12.03

Nach Ablauf der Frist für das Einreichen der Interessenerklärung prüft die UEFA die Liste der interessierten UEFA-Mitgliedsverbände und entscheidet, welche berechtigt sind, sich um die Ausrichtung des UEFA-Endspiels bzw. der UEFA-Endrunde zu bewerben.

12.04

Die UEFA benachrichtigt die an einer Bewerbung interessierten UEFA-Mitgliedsverbände innerhalb der per Rundschreiben mitgeteilten Frist darüber, ob sie bewerbungsberechtigt sind oder nicht.