A.3 Verfahren mit drei oder mehr Bewerbern - Bewerbungsverfahren

Bewerbungsreglement UEFA-Endspiele und -Endrunden

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Bidding
Language
Deutsch
Enforcement Date
16 December 2021
A.3.1

Jedes Mitglied des UEFA-Exekutivkomitees, das zur Teilnahme am Wahlverfahren berechtigt ist, stimmt für seine(n) bevorzugten Bewerber.

A.3.2

Je nach Anzahl der zu vergebenden Ausgaben in einem Bewerbungsverfahren wird/werden der/die Bewerber, der/die meisten der abgegebenen, gültigen Stimmen erhält/erhalten, zum Ausrichter bestimmt.

A.3.3

Wenn aufgrund von Stimmengleichheit im ersten Wahlgang nicht alle Ausrichter bestimmt werden, findet ein zweiter und letzter Wahlgang zwischen den stimmengleichen Bewerbern, welche die gleiche höchste Stimmenzahl im ersten Wahlgang erhalten haben, statt.

A.3.4

Der/Die Bewerber, der/die im zweiten und letzten Wahlgang die meisten Stimmen erhält/erhalten, wird/werden zum Ausrichter bestimmt.

A.3.5

Bei Stimmengleichheit im zweiten und letzten Wahlgang hat der Vorsitzende den Stichentscheid bzw. er kann nach eigenem Ermessen entscheiden, mit einem Losentscheid fortzufahren.