Die UEFA behält sich das Recht vor, das vorliegende Reglement bzw. ein Bewerbungsverfahren, einschließlich der einzelnen Verfahrensschritte des Bewerbungsverfahrens und der in den Bewerbungsanforderungen festgelegten Anforderungen, zu ändern. Die UEFA informiert die Bewerber schriftlich über solche Änderungen.