Das vorliegende Reglement wurde auf der Grundlage von Artikel 50 Absatz 1 der UEFA-Statuten genehmigt und bezweckt die Festlegung eines klaren und offenen Bewerbungsverfahrens im Hinblick auf die Wahl der UEFA-Mitgliedsverbände, welche die Endspiele und Endrunden von UEFA-Wettbewerben ausrichten.