Artikel 24 Einnahmen und Buchführung - Bewerbungsverfahren

Bewerbungsreglement UEFA-Endspiele und -Endrunden

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Bidding
Language
Deutsch
Enforcement Date
16 December 2021
24.01

Die Bewerber haben der UEFA auf Verlangen einen Überblick über die Identität Dritter zur Verfügung zu stellen, von denen sie finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung am Bewerbungsverfahren erhalten haben. Ebenso muss gegebenenfalls Auskunft über die Höhe dieser Beiträge erteilt werden. Die UEFA anerkennt und erklärt sich damit einverstanden, dass diese Informationen vertraulich sind, es sei denn, sie werden von den betroffenen Bewerbern veröffentlicht.

24.02

Die Bewerber müssen über alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallen, vollständig und genau Buch führen, und diese Aufzeichnungen der UEFA auf Verlangen vorlegen.