Nur UEFA-Mitgliedsverbände, die nicht suspendiert, ausgeschlossen oder aufgelöst sind (gemäß UEFA-Statuten), können sich um die Ausrichtung von UEFA-Endspielen und -Endrunden bewerben.
Gemeinsame Bewerbungen für UEFA-Endrunden sind zulässig, falls es sich bei den betreffenden UEFA-Mitgliedsverbänden um benachbarte Länder handelt.