Artikel 11 Bewerbungsberechtigung - Bewerbungsverfahren

Bewerbungsreglement UEFA-Endspiele und -Endrunden

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Bidding
Language
Deutsch
Enforcement Date
16 December 2021
11.01

Nur UEFA-Mitgliedsverbände, die nicht suspendiert, ausgeschlossen oder aufgelöst sind (gemäß UEFA-Statuten), können sich um die Ausrichtung von UEFA-Endspielen und -Endrunden bewerben.

11.02

Gemeinsame Bewerbungen für UEFA-Endrunden sind zulässig, falls es sich bei den betreffenden UEFA-Mitgliedsverbänden um benachbarte Länder handelt.