Artikel 10 Übersicht - Bewerbungsverfahren

Bewerbungsreglement UEFA-Endspiele und -Endrunden

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Bidding
Language
Deutsch
Enforcement Date
16 December 2021
10.01

Jedes Bewerbungsverfahren wird gemäß den von der UEFA-Administration festgelegten und per Rundschreiben mitgeteilten Anforderungen und dem entsprechenden Zeitrahmen kommuniziert. Es besteht aus:

  1. einer Anfangsphase, während der die UEFA-Mitgliedsverbände ihr Interesse an einer Bewerbung erklären können;

  2. einer Phase für die Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen, in der jeder Bewerber vorläufige Bewerbungsunterlagen einreicht; nach der Bestätigung durch die UEFA, dass diese vorläufigen Bewerbungsunterlagen die entsprechenden Anforderungen erfüllen, können diese als Bewerbungsunterlagen fertiggestellt werden; und

  3. einer Evaluationsphase, während der die von den Bewerbern eingereichten Bewerbungsunterlagen von der UEFA bewertet werden. Unter Umständen verlangt die UEFA während der Evaluationsphase von den Bewerbern, dass sie die in ihren Bewerbungsunterlagen beschriebenen Angaben weiter ausführen und vertiefen sowie spezifischere Garantien liefern.

10.02

Ein Bewerber kann maximal ein Bewerbungsdossier pro UEFA-Endspiel bzw. UEFA-Endrunde einreichen. Die UEFA-Administration kann beschließen, ein Bewerbungsverfahren für mehr als eine Ausgabe zu eröffnen, und die Bewerber auffordern, ein Bewerbungsdossier einzureichen, das sich auf einzelne oder alle Ausgaben bezieht. Die UEFA-Administration vergibt die jeweilige Ausgabe an den erfolgreichen Bewerber.

10.03

Die Bewerber müssen im Verlaufe des Bewerbungsverfahrens alle von der UEFA festgelegten Fristen einhalten.

10.04

Einschränkungen bei der Bewerbung können fallweise bzw. durch den betreffenden Wettbewerb bedingt zum Tragen kommen.