Die UEFA-Administration ist für das operative Management des Bewerbungsverfahrens zuständig und somit berechtigt, die für die Umsetzung dieses Reglements notwendigen Bestimmungen zu erlassen und entsprechende Entscheide zu treffen.
Die UEFA-Administration ist für das operative Management des Bewerbungsverfahrens zuständig und somit berechtigt, die für die Umsetzung dieses Reglements notwendigen Bestimmungen zu erlassen und entsprechende Entscheide zu treffen.