Artikel 6 Kommunikation und Vertraulichkeit - Bewerbungsverfahren

Bewerbungsreglement UEFA-Endspiele und -Endrunden

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Bidding
Language
Deutsch
Enforcement Date
16 December 2021
6.01

Sämtliche Bewerbungsverfahren werden auf Englisch durchgeführt. Die UEFA stellt die Bewerbungsanforderungen und alle anderen Mitteilungen und Dokumente im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren auf Englisch zur Verfügung. In Übereinstimmung mit den Bewerbungsanforderungen reichen die Bewerber der UEFA die Bewerbungsunterlagen und alle anderen Mitteilungen und Dokumente im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren auf Englisch ein. Falls die UEFA und/oder Bewerber Übersetzungen solcher Mitteilungen und Dokumente in andere Sprachen anfertigen, ist die englische Version maßgebend.

6.02

Die UEFA kann jederzeit zusätzliche Informationen, Garantien und/oder Dokumente, die sie für die Vervollständigung der Bewerbungsunterlagen als nötig erachtet, verlangen. Diese zusätzlichen Informationen, Garantien oder Dokumente können in jedem Stadium des Bewerbungsverfahrens verwendet werden.

6.03

Die UEFA und – die Genehmigung durch die UEFA vorausgesetzt – die Bewerber können bestimmte Unterlagen nach ihrer Fertigstellung oder Verteilung an die UEFA-Mitgliedsverbände oder (gegebenenfalls) an die Bewerber veröffentlichen (z.B. auf ihrer Website oder anderen Plattformen).

6.04

Unter Vorbehalt von Absatz 6.03 behandeln die Bewerber sämtliche Aspekte des Bewerbungsverfahrens vertraulich und anerkennen und erklären sich damit einverstanden, dass die UEFA alle ihr zur Verfügung gestellten Informationen im Zusammenhang mit diesem Bewerbungsverfahren gemäß dem Bewerbungsreglement veröffentlichen kann.