Artikel 8 Drittparteien - Bewerbungsverfahren

Bewerbungsreglement UEFA-Endspiele und -Endrunden

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Bidding
Language
Deutsch
Enforcement Date
16 December 2021
8.01

Die UEFA behält sich das Recht vor, jederzeit im Verlauf des Bewerbungsverfahrens unabhängige Berater zu ernennen und/oder Informationen einzuholen, die sie für die Analyse und die Ergänzung der Bewerbungsunterlagen als nötig erachtet. Die Meinung solcher Berater und/oder solche andere Informationen können von der UEFA in jedem Stadium des Bewerbungsverfahrens für die Bewertung der jeweiligen Bewerbung verwendet werden.