Artikel 9 Pflichten des Mannschaftsarztes - Medizinisches

Medizinisches Reglement der UEFA

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Medical
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2024
9.01

Jede Mannschaft muss mindestens einen Mannschaftsarzt ernennen, der für die Bereitstellung medizinischer Unterstützung der Mannschaft im Training und bei Spielen zuständig ist. Der Mannschaftsarzt muss:

  1. über eine gültige, von den zuständigen Behörden ausgestellte medizinische Zulassung verfügen, mit der er als Arzt tätig sein darf;

  2. bei allen Spielen der Mannschaft auf der Teambank Platz nehmen und bei den Trainingseinheiten am Vortag des Spiels am Spielfeldrand anwesend sein;

  3. zu allen Spielen und Trainingseinheiten der Mannschaft einen Notfallkoffer, einschließlich eines Defibrillators, mitbringen;