Dieses Reglement gilt für alle Wettbewerbe, die in den Zuständigkeitsbereich der UEFA fallen und in deren Reglement ausdrücklich darauf verwiesen wird.
Es regelt:
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die medizinischen Untersuchungen und Tests, die ein Spieler durchlaufen muss, um in UEFA-Wettbewerben spielberechtigt zu sein (vgl. Kapitel II);
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die medizinischen Untersuchungen und Tests, die ein Spieloffizieller durchlaufen muss, um in UEFA-Wettbewerben spielberechtigt zu sein (vgl. Kapitel III);
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spielbezogene medizinische Bestimmungen (vgl. Kapitel IV);
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die medizinischen Mindestanforderungen, die der Ausrichter eines UEFA-Wettbewerbs für die Behandlung der Spieler, der Mannschaftsoffiziellen, des Schiedsrichterteams und der Spielbeauftragten erfüllen muss (vgl. Kapitel V).