Anhang D - Abkühl- und Trinkpausen - Medizinisches

Medizinisches Reglement der UEFA

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Medizinisches
Subject
Medical
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
1 July 2024

In allen UEFA-Wettbewerben können Abkühl- und Trinkpausen umgesetzt werden, wenn hohen Temperaturen erwartet werden. In einem solchen Fall misst der Spieldelegierte die Temperatur auf Kopfhöhe mindestens einen Meter innerhalb des Platzes bevorzugt mit einem Hitzestressmessgerät (Wet Bulb Globe Temperature, WBGT) bzw. in Ausnahmefällen mit einem ähnlichen Gerät wie beispielsweise einem normalen Thermometer. Die Messung sollte am Ende der Aufwärmphase der Mannschaften erfolgen. Übersteigt die Temperatur in Nachwuchswettbewerben 28°C WBGT bzw. 30°C oder 32°C WGBT bzw. 35°C in A-Wettbewerben, veranlassen der Spieldelegierte und/oder der Schiedsrichter gemäß Regel 7 der IFAB-Spielregeln Abkühlpausen. Die Entscheidung über weitere Trinkpausen, sollte die Temperatur unter diesen Grenzwerten bleiben, verbleibt beim Schiedsrichter.