Artikel 17 Bereitstellung von Informationen vor dem Spiel - Medizinisches

Medizinisches Reglement der UEFA

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Medical
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2024
17.01

Die folgenden Informationen müssen dem medizinischen Personal der Gastmannschaft und dem Spieldelegierten vom Ausrichter mindestens zwei Wochen vor dem Spiel zur Verfügung gestellt werden. Sind die Informationen in Ausnahmefällen nicht verfügbar, z.B. aufgrund des Zeitpunkts der Auslosung, müssen diese der Gastmannschaft und dem Spieldelegierten spätestens zwei Tage vor der Reise der Gastmannschaft zur Verfügung gestellt werden.

  1. Kontaktdaten des medizinischen Personals des Ausrichters und im Stadion / in der Halle, darunter mindestens Name und Handynummer des medizinischen Koordinators im Stadion / in der Halle.

  2. Stadion- bzw. Hallenplan, der folgende Punkte deutlich ausweist:

    1. Standort des Rettungswagens ausschließlich zur Versorgung von Spielern, Mannschaftsoffiziellen, Schiedsrichterteams und Spielbeauftragten;

    2. Zugänge zum Rettungswagen vom Spielfeld/Tunnel/Umkleidebereich in Notfällen;

    3. Lage des Notfallraums.

  3. Einzelheiten des Notfallevakuierungsplans für schwere Verletzungen im Spielfeldbereich am Spieltag (sowie am Vortag des Spiels, wo anwendbar);

  4. Kontaktdaten und Informationen zur Adresse bzw. Lage des nächstgelegenen Krankenhauses mit einer Notaufnahme/Unfallstation;

  5. Kontaktdaten von örtlich ansässigen Chirurgen und ihren jeweiligen Fachrichtungen;

  6. Kontaktdaten eines Vertreters des Ausrichters, der zur Unterstützung der Gastmannschaft bei medizinischen Fragen/ Problemen verfügbar ist, sobald die Mannschaft die Austragungsstadt des Spiels verlassen hat, falls z.B. der begleitende Arzt bei einem verletzten Spieler bleiben muss.