Anhang C - Charta für Gehirnerschütterungen - Medizinisches

Medizinisches Reglement der UEFA

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Medical
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2024

Gesundheit und Sicherheit der an UEFA-Wettbewerben teilnehmenden Spielerinnen und Spieler sowie Teams sind für die UEFA entscheidend: Die aktuelle Charta für Gehirnerschütterungen wurde von der Medizinischen Kommission der UEFA entwickelt, um die Gesundheit von Spielerinnen und Spielern zu schützen; als Teamvertreter/-in, Cheftrainer/-in und Mannschaftsarzt bzw. -ärztin verpflichten wir uns zu folgenden Richtlinien.

Baseline-Screening

Baseline-Screenings helfen bei einer ersten Beurteilung und insbesondere bei der Entscheidung, ob Spieler/-innen weiterspielen können. Gemäß Medizinischem Reglement der UEFA, wonach Baseline-Screenings obligatorischer Teil der medizinischen Vorabuntersuchungen sind, werden diese bei allen Spieler/-innen unseres Teams durchgeführt. Es wird empfohlen, in den Wochen vor dem Beginn der Saison und/oder des entsprechenden Wettbewerbs ausreichend Zeit für die Baseline-Screenings einzuplanen.

Videosystem zur Überprüfung medizinischer Fälle

Für eine umgehende und fundierte Bewertung von Verletzungen wird allen Teams eindringlich empfohlen, ein Videosystem zur Überprüfung medizinischer Fälle in ihrem Stadion / in ihrer Halle einzusetzen. Die UEFA unterstützt den Host Broadcaster bei der Einrichtung des Systems. Setzt ein Heimteam ein Videosystem zur Überprüfung medizinischer Fälle ein, sollte es dem Gastteam den Einsatz desselben Systems zum Selbstkostenpreis anbieten; für technische Gebühren ist hingegen das Gastteam verantwortlich.

Stellt die UEFA ein Videosystem zur Überprüfung medizinischer Fälle bereit, werden alle Mannschaftsärzt/-innen über die Bedienung informiert.

Sensibilisierung von Spieler/-innen und Betreuerstab

Vor Beginn eines UEFA-Wettbewerbs informiert der Mannschaftsarzt bzw. die Mannschaftsärztin Spieler/-innen, Trainer/-innen und den Betreuerstab über das Vorgehen bei Gehirnerschütterungen am Spieltag.

  1. Besteht der Verdacht auf eine Gehirnerschütterung, unterbricht der/die Schiedsrichter/-in das Spiel und lässt den verletzten Spieler bzw. die verletzte Spielerin vom Mannschaftsarzt bzw. der Mannschaftsärztin untersuchen. Spieler/-innen sollten in dieser Situation ruhig bleiben und die Untersuchung nicht stören.

  2. Mit dieser Untersuchung soll der Grundsatz gewahrt bleiben, dass Gehirnerschütterungen erkannt werden und die betreffende Person vom Platz genommen wird.

  3. Die Untersuchung sollte nicht länger als drei Minuten dauern, es sei denn, ein ernsthafter Vorfall erfordert es, den/die Spieler/-in auf dem Spielfeld zu behandeln oder für einen sofortigen Transport ins Krankenhaus ruhigzustellen.

  4. Kann nach drei Minuten keine Entscheidung getroffen werden bzw. besteht ein Verdacht auf Gehirnerschütterung, sollte der/die Spieler/-in nicht weiterspielen dürfen.

  5. Spieler/-innen mit einer Kopfverletzung, die eine angemessene Untersuchung auf eine potenzielle Gehirnerschütterung erfordert, sollten vom Spielfeld entfernt und einer weiteren multimodalen Untersuchung unterzogen werden.

  6. Spieler/-innen dürfen nur dann weiterspielen, wenn der Mannschaftsarzt bzw. die Mannschaftsärztin dem/der Trainer/-in und dem/der Schiedsrichter/-in bestätigt, dass der/die Spieler/-in in der Lage ist, weiterzuspielen.

  7. Die Entscheidung obliegt allein dem Mannschaftsarzt bzw. der Mannschaftsärztin. Trainer/-innen, Schiedsrichter/-innen und Spieler/-innen dürfen die Untersuchung und Entscheidung des Mannschaftsarztes bzw. der Mannschaftsärztin nicht stören.

Während der Sensibilisierungsveranstaltung erklärt und präsentiert der Mannschaftsarzt bzw. die Mannschaftsärztin unseren Spieler/-innen, Trainer/-innen und dem Betreuerstab das von der UEFA im Rahmen ihrer Sensibilisierungskampagne zu Gehirnerschütterungen entwickelte Video, das unter medical@uefa.ch angefordert werden kann.

Der Mannschaftsarzt bzw. die Mannschaftsärztin kann auch das Poster der Sensibilisierungskampagne zu Gehirnerschütterungen zeigen, das auf der Plattform TIME unter der Rubrik „Medical Documents Section“ heruntergeladen werden kann.

Rückkehr ins Spiel oder Training

Bevor Spieler/-innen im Falle einer Kopfverletzung oder einer potenziellen Gehirnerschütterung im Laufe der Saison und/oder in einem UEFA-Wettbewerb ins Training bzw. Spiel zurückkehren dürfen, hat der Mannschaftsarzt bzw. die Mannschaftsärztin die UEFA schriftlich zu informieren, dass der/die Spieler/-in:

  • sich einer umfassenden, multimodalen ärztlichen Untersuchung unterzogen hat;

  • jeden der Schritte des Protokolls zur schrittweisen Rückkehr ins Spiel gemäß des Handbuchs des UEFA-Fortbildungsprogramm für Fußballärztinnen und -ärzte bzw. ähnliche Maßnahmen durchlaufen hat und fit für Training bzw. Spielbetrieb ist.

Verpflichtung

Als Teamvertreter/-in, Cheftrainer/-in und Mannschaftsarzt bzw. -ärztin unterstützen wir die Leitlinien der UEFA zum Erkennen und zur Behandlung von Gehirnerschütterungen vom Zeitpunkt des Auftretens der Verletzung bis zur sicheren Rückkehr in den Fußball.

Wir bestätigen hiermit, dass Spieler/-innen bei einem Verdacht auf Gehirnerschütterung, unabhängig davon, ob beim Training oder im Spiel, direkt vom Platz entfernt werden.

Wir stimmen zu, die erforderlichen Schritte zu ergreifen, um die vorliegende Charta einzuhalten. Wir unterstützen die Sensibilisierungskampagne der UEFA zu Gehirnerschütterungen und führen entsprechende Informationsveranstaltungen für alle Spieler/-innen, Trainer/-innen und den Betreuerstab unseres Teams durch.

Name des Vereins / der Nationalmannschaft:

Vertreter/-in des Vereins / der Nationalmannschaft (bitte Funktion angeben):

Cheftrainer/-in:

Mannschaftsarzt bzw. -ärztin: