A.2 Allgemeine medizinische Untersuchungen - Medizinisches

Medizinisches Reglement der UEFA

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Medical
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2024

A.2.1

Die allgemeine medizinische Untersuchung muss Folgendes umfassen:

  1. Größe;

  2. Gewicht;

  3. Blutdruck in Rückenlage;

  4. Kopf und Hals (einschließlich Augen, Nase, Ohren, Zähne, Rachen und Schilddrüse);

  5. Lymphknoten;

  6. Brustkorb und Lungen (Inspektion, Auskultation, Perkussion sowie inspiratorische und exspiratorische Brustkorbexkursion);

  7. Herz (Töne, Geräusche, Puls und Arrhythmien);

  8. Abdomen (einschließlich etwaiger Hernien und Narben);

  9. Blutgefäße (z.B. periphere Pulse, Gefäßgeräusche, Krampfadern); j. Haut (allgemeine Inspektion);

  10. Nervensystem (z.B. Reflexe, Sinnesstörungen);

  11. Motorik (z.B. Schwäche, Atrophie).

A.2.2

Ein neurologisches Baseline-Screening ist ein nicht invasives Screening der Hirnfunktionen, das vor Beginn einer Saison durchgeführt wird. Es sollte alle klinischen Bereiche umfassen, die von einer Gehirnerschütterung betroffen sein könnten. Baseline-Screenings sollten idealerweise multimodal sein und eine fokussierte medizinische Vorgeschichte (einschließlich vorheriger Gehirnerschütterungen und/oder entsprechender Begleiterkrankungen), klinische Beurteilungen (z.B. auf Grundlage der aktuellsten SCAT-Ergebnisse) und neurokognitive Tests umfassen. Angemessene Tests können klinischer Natur bzw. gerätebasiert sein und unter anderem Folgendes umfassen: Sport Concussion Assessment Tool (SCAT, in der aktuellsten Version), Vestibular/Ocular-Motor Screening (VOMS), neuropsychologische Test (unter Leitung eines Neuropsychologen und/oder im Rahmen eines computergestützten Systems wie beispielsweise CNS Vital Signs bzw. IMPACT) und neurophysiologische Tests, darunter Untersuchungen des okulomotorischen und vestibulär-okularen Systems (z.B. vestibulo-okulärer Reflex, dynamische Sehschärfe und/oder andere standardisierte Tests).

A.2.3

Einmal pro Jahr ist ein 12-Kanal-EKG (Standard-Elektrokardiogramm) und alle zwei Jahre eine Echokardiographie durchzuführen.

A.2.4

Alle zwei Jahre wird die Durchführung eines Belastungs-EKGs empfohlen.