Artikel 5 Medizinische Untersuchung - Medizinisches

Medizinisches Reglement der UEFA

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Medical
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
1 July 2024
5.01

Jeder Spieler muss sich einmal pro Jahr einer medizinischen Untersuchung unterziehen lassen, die alle medizinisch relevanten Organe und Funktionssysteme gemäß Anhang A.2.1 beinhaltet.

5.02

Einmal pro Jahr muss ein neurologisches Baseline-Screening der Hirnfunktionen gemäß den Anforderungen in Anhang A.2.2 durchgeführt werden.

5.03

Spezielle kardiologische Untersuchungen müssen gemäß Anhang A.2.3 und Anhang A.2.4 durchgeführt werden.

5.04

Im Rahmen der medizinischen Vorabuntersuchung aller Spieler über 35 Jahre wird ein symptomlimitiertes Belastungs-EKG eindringlich empfohlen. Ergebnisse, die auf eine Herzerkrankung, insbesondere eine Erkrankung der Herzkranzgefäße, hinweisen, sollten vom medizinischen Team des Spielers weiterverfolgt werden.