Die in Anhang B.1 aufgeführte medizinische Ausrüstung sowie ein anderer als der in Absatz 14.02 geforderte Notfallkoffer müssen bei der Trainingseinheit am Vortag des Spiels und am Spieltag am Spielfeldrand verfügbar sein.
Die in Anhang B.1 aufgeführte medizinische Ausrüstung sowie ein anderer als der in Absatz 14.02 geforderte Notfallkoffer müssen bei der Trainingseinheit am Vortag des Spiels und am Spieltag am Spielfeldrand verfügbar sein.