Artikel 15 Medizinisches Fachpersonal - Medizinisches

Medizinisches Reglement der UEFA

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Medical
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2024
15.01

Der medizinische Koordinator im Stadion / in der Halle ist für die allgemeine medizinische Versorgung im Stadion / in der Halle zuständig. Er muss:

  1. vor dem Spiel unter Aufsicht des Spielbeauftragten mit dem Notarzt am Spielfeldrand und beiden Mannschaftsärzten das Briefing für Notfälle am Spielfeldrand organisieren. Grundsätzlich sollte das Briefing 60 Minuten vor dem Anstoß abgeschlossen sein. Das Briefing für Notfälle am Spielfeldrand kann auch während der Trainingseinheiten am Vortag des Spiels durchgeführt werden, vorausgesetzt, dass am Spieltag derselbe Notarzt am Spielfeldrand anwesend ist. Bei diesem Briefing sollten die Notfallkonzepte und Rollen/Zuständigkeiten vereinbart werden, darunter auch die Flucht- und Rettungswege.

  2. die in Absatz 12.03 beschriebenen Inspektionen organisieren.

15.02

Der Ausrichter ist verantwortlich dafür, dass spätestens ab dem Zeitpunkt der Ankunft der Mannschaften im Stadion / in der Halle und bis zu ihrer Abfahrt ein Notarzt am Spielfeldrand und ein Tragenträgerteam anwesend und auf Position sind; diese Vorschrift gilt:

  1. am Spieltag in allen UEFA-Wettbewerben;

  2. am Vortag des Spiels bei Trainingseinheiten der Mannschaften in der UEFA Champions League, der UEFA Women’s Champions League, der UEFA Europa League, der UEFA Conference League, der UEFA-Fußball-Europameisterschaft, der UEFA-Frauen-Europameisterschaft einschließlich UEFA Nations League und European Qualifiers, der UEFA Nations League und dem UEFA-Superpokal.

15.03

Der Notarzt am Spielfeldrand muss gut Englisch bzw. die Sprache der beiden Mannschaften sprechen.

15.04

Der Notarzt am Spielfeldrand:

  1. ist verantwortlich dafür, dass die medizinische Ausrüstung am Spielfeldrand vorhanden ist;

  2. ist ausschließlich für die Notfallbehandlung der Spieler, der Mannschaftsoffiziellen, des Schiedsrichterteams und der Spielbeauftragten zuständig;

  3. muss früh genug im Stadion / in der Halle ankommen, um die Ausrüstung und medizinischen Dienstleistungen vorzubereiten, damit sie ab dem Zeitpunkt der Ankunft der Mannschaften im Stadion / in der Halle und bis zu deren Abfahrt einsatzbereit zur Verfügung stehen;

  4. muss den medizinischen Plan des Stadions / der Halle sowie die medizinische Infrastruktur vor Ort kennen;

  5. muss sich vor dem Spiel bzw. der Trainingseinheit mit den spezifischen Modellen / Marken der vorhandenen Ausrüstung, z.B. Defibrillator, Intubations- und Beatmungsgerätschaften, vertraut machen.

15.05

In besonderen Ausnahmefällen und mit vorheriger Genehmigung des leitenden medizinischen Verantwortlichen der UEFA bzw. der medizinischen Abteilung der UEFA sowie der Zustimmung beider Mannschaften kann einer der Mannschaftsärzte die Funktion des Notarztes am Spielfeldrand übernehmen. Mannschaftsärzte, welche die Rolle des Notarztes am Spielfeldrand übernehmen, müssen ALS-Behandlungen durchführen sowie lebensbedrohliche Situationen erkennen und behandeln können.

15.06

Trägerteams müssen aus mindestens zwei geschulten Trägern bestehen, die:

  1. über eine anerkannte Erste-Hilfe-Ausbildung verfügen;

  2. Erfahrung im Tragentransport vorweisen können;

  3. physisch stark genug sind, um einen verletzten Spieler oder Offiziellen sicher auf der Trage zu transportieren.