Die in Absatz 5.01, in Absatz 5.03, in Artikel 6 und in Artikel 7 aufgeführten Untersuchungen und Tests sowie das in Artikel 4 festgelegte Führen einer medizinischen Akte sind für alle an UEFA-Wettbewerben teilnehmenden Spieloffiziellen zwingend vorgeschrieben und müssen unter der Verantwortung des Nationalverbands des Spieloffiziellen organisiert und durchgeführt werden.
Alle Untersuchungen und Tests müssen vor Beginn der jeweiligen Saison abgeschlossen und in der medizinischen Akte des Spieloffiziellen vermerkt sein. Die UEFA kann vom jeweiligen Nationalverband jederzeit eine Bestätigung verlangen, dass alle Untersuchungen und Tests abgeschlossen wurden.
Im Rahmen der medizinischen Vorabuntersuchung aller Spieloffiziellen über 35 Jahre wird ein symptomlimitiertes Belastungs-EKG eindringlich empfohlen. Ergebnisse, die auf eine Herzerkrankung, insbesondere eine Erkrankung der Herzkranzgefäße, hinweisen, sollten vom lokalen medizinischen Team des Spieloffiziellen weiterverfolgt werden.