Der Präsident/Geschäftsführer, Cheftrainer und Mannschaftsarzt jeder Mannschaft, die sich für einen UEFA-Wettbewerb qualifiziert, müssen die Charta für Gehirnerschütterungen der UEFA (vgl. Anhang C) unterzeichnen und umsetzen.
Der Präsident/Geschäftsführer, Cheftrainer und Mannschaftsarzt jeder Mannschaft, die sich für einen UEFA-Wettbewerb qualifiziert, müssen die Charta für Gehirnerschütterungen der UEFA (vgl. Anhang C) unterzeichnen und umsetzen.