Artikel 3 Umsetzung in den UEFA-Wettbewerben - Medizinisches

Medizinisches Reglement der UEFA

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Medical
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2024
3.01

Die in Artikel 4, in Absatz 5.01 und in Anhang A.2.3 aufgeführten Untersuchungen und Tests sind für alle an UEFA-Wettbewerben teilnehmenden Spieler obligatorisch.

3.02

Die in Absatz 5.02, in Anhang A.2.3, in Artikel 6 und in Artikel 7 aufgeführten Untersuchungen und Tests sowie das Führen einer medizinischen Akte werden für alle an UEFA-Wettbewerben teilnehmenden Spieler dringend empfohlen; zwingend vorgeschrieben sind sie jedoch lediglich für Spieler, die an folgenden Wettbewerben teilnehmen:

  1. UEFA Champions League, UEFA Women’s Champions League, UEFA Europa League, UEFA Conference League, UEFA-Fußball-Europameisterschaft, UEFA-Frauen-Europameisterschaft einschließlich UEFA Nations League und European Qualifiers, UEFA Nations League, UEFA-Superpokal, UEFA-U21-Europameisterschaft und UEFA Youth League (d.h. jeweils für den gesamten Wettbewerb, einschließlich etwaiger Qualifikationsrunden);

  2. Endrunden der UEFA-U19-Europameisterschaft, der UEFA-U19-Frauen- Europameisterschaft, der UEFA-U17-Europameisterschaft, der UEFA-U17- Frauen-Europameisterschaft, der UEFA-Futsal-Europameisterschaft, der UEFA- U19-Futsal-Europameisterschaft, des UEFA-Regionen-Pokals sowie Endphasen der UEFA Futsal Champions League und der UEFA-Frauen-Futsal- Europameisterschaft.

3.03

Alle obligatorischen Untersuchungen und Tests müssen abgeschlossen sein, bevor ein Spieler erstmals für den entsprechenden UEFA-Wettbewerb gemeldet wird, und in der medizinischen Akte des Spielers vermerkt werden. Die UEFA kann jederzeit verlangen, die Ergebnisse dieser medizinischen Untersuchungen und/oder Tests vorgelegt zu bekommen.