Jedes Mitglied des UEFA-Exekutivkomitees, das zur Teilnahme am Wahlverfahren berechtigt ist, stimmt für seinen bevorzugten Bewerber.
Der Bewerber, der auf den abgegebenen, gültigen Wahlzetteln die meisten Punkte erhält, wird zum Ausrichter bestimmt.
Bei Stimmengleichheit legt der Vorsitzende per Stichentscheid fest, welcher Bewerber zum Ausrichter bestimmt wird.