Artikel 32 Artikel: Sicherheitspersonal - Sicherheit

UEFA-Sicherheitsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Safety and Security
Language
Deutsch
Enforcement Date
15 June 2019
32.01

Alle Drehkreuze, Eingangs- und Ausgangstüren/-tore müssen in Betrieb sein und von entsprechend geschultem Personal bedient werden.

32.02

An allen Stadionzugängen, an den Drehkreuzen und im gesamten Stadioninnenraum muss entsprechendes Sicherheitspersonal zur Verfügung stehen. Die Zuteilung erfolgt durch den Einsatzleiter der Polizei und/oder den Sicherheitsverantwortlichen.

32.03

Im Stadion sind fachlich geschulte Ordner in ausreichender Zahl einzusetzen, um sicherzustellen, dass den Zuschauern effizient und reibungslos der Weg zu ihren Sitzen gewiesen wird.

32.04

Das gesamte Sicherheitspersonal sollte mit der gesamten Stadionanlage sowie mit den Sicherheits-, Notfall- und Evakuierungsplänen vertraut sein.