Artikel 29 Präsenz des Sicherheitspersonals - Sicherheit

UEFA-Sicherheitsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Safety and Security
Language
Deutsch
Enforcement Date
15 June 2019
29.01

Das Sicherheitspersonal und das Erste-Hilfe-Personal, sämtliche Sanitäter und Feuerwehrleute sowie der/die Stadionsprecher müssen sich an den ihnen zugewiesenen Stellen im bzw. um das Stadion befinden, bevor dieses für die Zuschauer geöffnet wird.