Artikel 39 Türen und Tore - Sicherheit

UEFA-Sicherheitsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Safety and Security
Language
Deutsch
Enforcement Date
15 June 2019
39.01

Der Ausrichter muss Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass:

  1. alle Ausgangstüren und -tore im Stadion und alle aus den Zuschauerbereichen in den Spielfeldbereich führenden Tore während der gesamten Zeit, in der sich die Zuschauer im Stadion aufhalten, unverschlossen bleiben;

  2. jeder dieser Durchgänge während der gesamten Zeit unter der Aufsicht je eines eigens dafür eingesetzten Ordners steht, der Missbräuche unterbindet und bei einer notfallmäßigen Evakuierung unverzüglich für freie Fluchtwege sorgt;

  3. keiner dieser Durchgänge unter keinen Umständen mit einem Schlüssel abschließbar ist;

  4. sich im Fall von Ausgangstüren und Eingangstoren, die per elektronischer bzw. magnetischer Fernsteuerung kontrolliert und geöffnet werden, die Kontrolle der Funktionsweise dieser Mechanismen im Stadion-Kontrollraum befindet. Das ferngesteuerte Öffnungssystem muss vor jedem Spiel im Stadion überprüft werden.