Der Ausrichter muss Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass:
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alle Ausgangstüren und -tore im Stadion und alle aus den Zuschauerbereichen in den Spielfeldbereich führenden Tore während der gesamten Zeit, in der sich die Zuschauer im Stadion aufhalten, unverschlossen bleiben;
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jeder dieser Durchgänge während der gesamten Zeit unter der Aufsicht je eines eigens dafür eingesetzten Ordners steht, der Missbräuche unterbindet und bei einer notfallmäßigen Evakuierung unverzüglich für freie Fluchtwege sorgt;
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keiner dieser Durchgänge unter keinen Umständen mit einem Schlüssel abschließbar ist;
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sich im Fall von Ausgangstüren und Eingangstoren, die per elektronischer bzw. magnetischer Fernsteuerung kontrolliert und geöffnet werden, die Kontrolle der Funktionsweise dieser Mechanismen im Stadion-Kontrollraum befindet. Das ferngesteuerte Öffnungssystem muss vor jedem Spiel im Stadion überprüft werden.