Artikel 11 Stadioninspektion - Sicherheit

UEFA-Sicherheitsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente > Sicherheit
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
15 June 2019
11.01

Der Ausrichter muss sicherstellen, dass das Stadion, in dem das Spiel stattfindet, durch die zuständigen Behörden gründlich inspiziert wurde und von diesen ein Sicherheitszertifikat erhalten hat, dem es vollständig entspricht.

11.02

Dieses Sicherheitszertifikat darf nicht mehr als ein Jahr vor dem Spieltag ausgestellt worden sein und muss der UEFA auf Anfrage vorgelegt werden.