Artikel 5 Zusammenarbeit und Kommunikation mit den Fans - Sicherheit

UEFA-Sicherheitsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Safety and Security
Language
Deutsch
Enforcement Date
15 June 2019
5.01

Verbände und Vereine sollten eine proaktive und regelmäßige Kommunikationsbasis mit den Fans und ihren Vertretern aufbauen und aufrechterhalten, um ein partnerschaftliches Verhältnis zu schaffen und Probleme zu lösen.

5.02

Verbände und Vereine sollten die Vorbereitung einer Fan-Charta in Betracht ziehen, in der die gegenseitigen Erwartungen und Verpflichtungen festgehalten werden.

5.03

Verbände und Vereine sollten einen Fanbeauftragten ernennen, der als Hauptansprechpartner für die Fans fungiert.