Artikel 24 Anreise der Fans der Gastmannschaft - Sicherheit

UEFA-Sicherheitsreglement

Content Type
Technische Reglemente
Category
Spezifische Reglemente
Subject
Safety and Security
Language
Deutsch
Enforcement Date
15 June 2019
24.01

Wird den Fans aus Sicherheitsgründen vom Besuch eines Auswärtsspiels abgeraten, müssen der Ausrichter und die teilnehmenden Verbände bzw. Vereine alles in ihrer Macht Stehende tun, um ein Anreisen der Fans zu verhindern.

24.02

Mit Blick auf alle Spiele, die von Fans des Verbands bzw. Vereins einer Gastmannschaft besucht werden, müssen von diesem Verband bzw. Verein Ordner bereitgestellt werden, welche die mitreisenden Fans begleiten und unterstützen. Diese Ordner sind Ansprechpartner für Ausrichter, Behörden und Fans und unterstützen die Fans bei ihren Reisen zum bzw. vom Spiel sowie während des Spiels. Sie übernehmen keine der Pflichten der Ordner des Verbands bzw. Vereins der Heimmannschaft. Die Anzahl Ordner des Verbands bzw. Vereins der Heimmannschaft darf aufgrund der Anwesenheit der mitreisenden Ordner des Verbands bzw. Vereins der Gastmannschaft nicht reduziert werden.

24.03

Die Anzahl der mitreisenden Ordner sollte im Verhältnis zur Anzahl der mitreisenden Fans stehen. Für je 500 Fans und bis insgesamt 1 000 Fans müssen je zwei mitreisende Ordner bereitgestellt werden. Für jede weitere Gruppe bis zu 1 000 mitreisenden Fans müssen weitere vier mitreisende Ordner bereitgestellt werden. Fanbeauftragte können bei der Gesamtzahl an mitreisenden Ordnern berücksichtigt werden.

24.04

Wenn ein Verband oder Verein der Gastmannschaft die vorgenannten Anforderungen betreffend die Bereitstellung von Ordnern nicht erfüllt, kann eine teilweise oder vollständige Reduzierung des Eintrittskartenkontingents von 5 % für (ein) künftige(s) Spiel(e) des betreffenden Verbands oder Vereins als Disziplinarmaßnahme verhängt werden.